Seit 2023 besteht das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und findet Umsetzung
Weiträumige Anforderungen in Richtung des zuständigen Managements der unternehmerischen Lieferketten wie stellen die zukünftige notwendige Herausforderung dar
Prüfung sowie Anwendung der Sorgfaltspflichten unterliegen staatlicher Kontrolle
Bei Verstößen drohen Strafen und Reputationsverlust. Jedes Unternehmen in Deutschland ist direkt oder indirekt über seine Lieferkette vom Gesetz betroffen, weshalb die Unternehmen ihre Pflichten kennen müssen. Ab Januar 2024 erweitert sich die Gültigkeit des Gesetzes sogar auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitende
IC47 unterstützt bei Bedarf abhängig von unternehmensinternen Entscheidungen hierzu weiterhin